Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Zusammenleben von Menschen auf engstem Raum. Streitfälle von Wohnungseigentümern untereinander, mit Dritten oder mit Verwaltern sind an deutschen Gerichten daher keine Seltenheit. Im Gegenteil, regelmäßig wird vor Gericht um die Gültigkeit von Beschlüssen, über Hausgelder, Wirtschaftspläne oder Gesamt- und Einzelabrechnungen, bauliche Veränderungen und in Extremfällen die Entziehung von Wohnungseigentum gestritten. Oft sind viele Parteien an Streitigkeiten mit den unterschiedlichsten Interessen beteiligt. Die Weichen des Erfolgs bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen werden jedoch schon weit vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gestellt.
Als „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ vertritt und berät Rechtsanwalt Michael Granzow gleichermaßen Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften und gewerbliche Hausverwalter. Wir helfen Ihnen, in dem oft verwirrend erscheinenden Feld des Wohnungseigentumsrechts den richtigen Adressaten und Weg für die Durchsetzung Ihrer Interessen zu finden. Hierbei behalten wir auch Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Belange stets im Blick und erörtert mit Ihnen offen eventuelle Risiken.