Verlässliche Rechtsberatung.

Erbrecht

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht beginnt regelmäßig erst mit einem Todesfall, durch den Sie entweder Allein- oder Miterbe geworden oder vom Erblasser enterbt wurden, sodass Ihnen als Elternteil, Ehegatte oder Abkömmling ein Pflichtteilsanspruch zusteht.

Sind Sie Allein- oder Miterbe geworden, dann helfen wir Ihnen bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Wir übernehmen hier von Beginn an die außergerichtliche Korrespondenz und unterstützen Sie bei der Erteilung von Auskünften und der Erstellung von Nachlassverzeichnissen. Außerdem vertreten wir Sie in einem etwa erforderlichen (streitigen) Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht.

Sind Sie selbst pflichtteilsberechtigt, verhelfen wir Ihnen konsequent und hartnäckig zu Ihrer gesetzlich gesicherten Mindestteilhabe am Nachlass. Hierbei liegt unser Augenmerk auch dort, wo der Erblasser zu Lebzeiten allein oder im Zusammenwirken mit anderen versucht hat, Ihren Anspruch zu beeinträchtigen.

In besonderem Maße werden Sie unsere Unterstützung dann benötigen, wenn Sie mit anderen Personen gemeinsam geerbt haben. Besteht zwischen mehreren Miterben kein Einvernehmen, wie ein Nachlass auseinanderzusetzen ist, erweisen sich die gesetzlichen Regeln schnell als unzureichend, so dass sie ohne fachkundige Hilfe schnell den Überblick verlieren werden. Wir weisen Ihnen auch in dieser schwierigen Situation den Weg.

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen. Die testamentarische Anordnung von Testamentsvollsvollstreckungen erfolgt in verschiedenen Situationen durch den Erblasser im Testament, wenn dieser in besonderer Weise dafür sorgen möchte, dass seine letztwilligen Anordnungen zuverlässig zur Ausführung gebracht werden. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, etwa um Streit im Kreise der Erben vorzubeugen, bei minderjährigen Erben oder etwa in Fällen von Erben mit Behinderungen (nicht abschließend).

Rechtsanwalt und Notar Steffen Repenning ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwältin Ann-Charlotte Grummert ist angehende Fachanwältin für Erbrecht – sie hat die theoretischen Kenntnisse mit Erfolg erworben, der Titel wird bei Nachweis einer vorgeschriebenen Anzahl praktischer Fälle auf Antrag verliehen. Bei beiden Kollegen sind Sie daher bestens aufgehoben.

Ihre Ansprechpartner

Ann-Charlotte Grummert

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Steffen Repenning

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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