Baurecht
Ob Mängel am Bau, nicht gezahlter Werklohn, behördliche (Abriss-)Verfügung oder angestrebte (Bau-)Genehmigung, wir stehen Ihnen zur Seite!
Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen. Dabei wird zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden.
Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit – das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen.
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten und ist in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert.
Wir vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Handwerker in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren. Rechtsanwalt Matthias Bunse zielt auf eine schnelle sowie effiziente Durchsetzung und verliert hierbei niemals Ihre (wirtschaftlichen) Interessen aus dem Auge.