Vorsorgeregelungen

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können von einem zum anderen Moment dazu führen, dass sich Ihr Leben oder das eines Familienmitglieds grundlegend ändert. Dies kann auch dazu führen, dass die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten von der betroffenen Person nicht mehr selbst geregelt werden können.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Haben Sie für diesen Fall keine eigene Vorsorge getroffen, sind Sie auf eine gerichtlich angeordnete Betreuung angewiesen mit allen damit einhergehenden Nachteilen.
Nehmen Sie auch hier die Dinge rechtzeitig in die Hand und kontrollieren auch in der Folgezeit immer mal wieder, ob einmal getroffene Regelungen noch zutreffen oder angepasst werden müssen.
Als Notar bereite ich für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. Zur Verfügung stehen hierbei regelmäßig

  • Generalvollmachten,
  • Vorsorgevollmachten,
  • Betreuungsverfügungen und/oder
  • Patientenverfügungen.

Durch die von mir veranlasste Registrierung solcher Vorsorgeregelungen im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) wird sichergestellt, dass die von Ihnen getroffene Regelung auch gefunden wird.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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