Übertragungsverträge

Unbebaute und bebaute Grundstücke sind auch häufig Gegenstand einer vorweggenommenen Erbfolge auf die Kinder- und/oder Enkelkindergeneration bzw. von Überlassungen unter Ehepartnern.

Die rechtzeitige lebzeitige Übertragung bringt oftmals eine Reihe von Vorteilen bei allen Beteiligten mit sich, etwa:

  • den Erhalt des Grundbesitzes in der Familie im Einvernehmen mit der nächsten Generation und so die effektivste Form der vorsorgenden Streitvermeidung im Erbfall,
  • die Möglichkeit, schenkungs- und erbschaftssteuerliche Freibeträge ggf. mehrfach auszunutzen,
  • die Sicherung des lebzeitig aufgebauten Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers im Falle späterer Bedürftigkeit und
  • die Verringerung von Pflichtteilsansprüchen insbesondere von mit Ihnen zerstrittenen Abkömmlingen.

Damit diese Vorteile voll zur Geltung kommen können, liegt ein besonderer Fokus auf der Sicherung der überlassenden Eigentümer. Auch hier entwickele ich anhand Ihrer individuellen Situation und Ihrer persönlichen Wünsche ein ausgewogenes Vertragswerk, insbesondere mit vorbehaltenem Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht, Renten- und/oder Pflegeleistungen sowie Veräußerungs- und Belastungsverboten, jeweils mit grundbuchlicher Absicherung.

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