Immobilienkaufverträge

In vielen Fällen stellt der Abschluss eines Immobilienkaufvertrages für die Beteiligten einen der finanziell bedeutsamsten Verträge überhaupt dar; der Käufer investiert erhebliche Beträge des eigenen Vermögens und/oder nimmt umfangreiche Darlehen auf – der Verkäufer verfügt regelmäßig über seine wertvollste Vermögensposition.

Auch wegen dieser hohen Bedeutung bedürfen Immobilienkaufverträge, also etwa der Erwerb

  • eines Bauplatzes,
  • eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses,
  • einer Eigentumswohnung oder
  • eines Erbbaurechtes,

der notariellen Beurkundung.

Ich bin hier in besonderem Maße dafür da, für eine ausgewogene Gestaltung zu sorgen, um Risiken beider Beteiligten bestmöglich vorzubeugen. Verkäufer wie Käufer werden so vor unliebsamen Überraschungen geschützt, etwa durch Regelungen zur Löschung bestehender Lasten, zur Gewährleistung für etwaige Mängel und den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

Finanzieren Sie als Käufer den Kaufpreis, so sollte die Finanzierung vor der Beurkundung geklärt sein, damit das Darlehen rechtzeitig zur Fälligkeit des Kaufpreises bereit steht.

Zur Absicherung wird Ihre finanzierende Bank regelmäßig die Bestellung einer ausreichenden Sicherheit verlangen, üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.

Durch die rechtzeitige Kommunikation mit der finanzierenden Bank sparen Sie als Käufer oftmals Zeit und Mühe, wenn die Bestellung der Grundschuld direkt im Anschluss an den Kaufvertrag erfolgen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Info: Kauf eines gebrauchten Hauses
Glossar: Wohnungskauf Bauträgerverträge
Glossar: Immobilienkaufverträge

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