Ehe- und Familienrecht
Meine notarielle Tätigkeit im Bereich des Familienrechtes zielt in der Regel auf den Abschluss eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung ab.
Eheverträge schließen Sie mit Ihrem Ehepartner vor oder nach der Eheschließung ab, um einzelne, mehrere oder sämtliche Folgen einer möglichen späteren Trennung und/oder Scheidung zu regeln. Hierzu gehören etwa die Wahl eines Güterstandes, die Vermögensverteilung im Scheidungsfall, Unterhaltspflichten und vieles mehr.
Haben Sie sich bereits von Ihrem Ehepartner getrennt, empfiehlt sich in vielen Fällen zur Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens eine Vereinbarung, mit dem Sie mit Ihrem getrennt lebenden Partner die Folgen der Trennung und der Scheidung miteinander regeln. Hierzu gehört auch die Regelung und Aufteilung gemeinsamen Vermögens, insbesondere des Familienheims.
Ein gemeinsam gefundenes Ergebnis erhöht regelmäßig die beiderseitige Akzeptanz und sorgt außerdem regelmäßig dafür, dass ein Scheidungsverfahren wesentlich schneller und kostengünstiger ausfällt.
In beiden genannten Bereichen zeigt sich meine Stellung als unabhängiger, unparteilicher Berater in besonderem Maße. Inhaltlich aber auch bereits im Hinblick auf den Ablauf von Besprechungs- und Beurkundungstermine sorge ich für ein ausgewogenes Ergebnis.